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Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Textilfasern und Faserbezeichnungen. Diese Aufstellung berücksichtigt dabei die EU-Regeln zu Kennzeichnung von Textilerzeugnissen (also auch Garnen) gemäß Anhang 1 der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 sowie des Textilkennzeichnungsgesetzes. Sie finden hier nur eine Auswahl jeder Fasern, die üblicherweise in den von uns verkauften Garnen enthalten sind.
Wir bemühen uns immer um klare und ordentliche Auszeichnung der Zusammensetzung der von uns vertriebenen Garne. Sollten Sie einen Fehler entdecken, geben Sie uns bitte statt einer kostenpflichtigen Abmahnung zunächst die Gelegenheit, den Fehler zu beseitigen. Senden Sie dazu bitte eine email an trier@strickmaschinengarn.net. Vielen Dank
Wolle oder Tierhaar
Hier zunächst die rechtlich korrekte Darstellung auf Basis der EU-Verordnung Nr. 1007/2011
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Nr 9019_ca2866-91> |
Bezeichnung 9019_af2c59-60> |
Beschreibung der Faser 9019_56a918-6e> |
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1 9019_8dfbf2-69> |
Wolle 9019_ab7c3a-83> |
Faser vom Fell des Schafes (Ovis aries) oder ein Gemisch aus Fasern von der Schafschur und Haaren der nachfolgend in Nr. 2 genannten Tiere 9019_d37cae-37> |
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2 9019_825ee0-81> |
Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmir, Mohair, Angora(-kanin), Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgora, Biber, Fischotter, |
Haare nachstehender Tiere: |
Bei „Wolle“ unterscheiden sich die umgangssprachliche Verwendung und die gesetzliche Definition erheblich.